Leistungen & Beiträge

Beiträge für Neumitglieder

Die Hinterbliebenenvorsorge Heide Region unterstützt Angehörige im Todesfall mit einem Sterbegeld in Höhe von 500 € je Anteil. Die Auszahlung dient dazu, Bestattungs- und Nebenkosten finanziell abzusichern. Für die Aufnahme wird einmalig eine Ausfertigungsgebühr von 5 € erhoben. Die Beiträge sind vierteljährlich jeweils zum 3. eines Quartals ohne gesonderte Zahlungsaufforderung zu entrichten. Alternativ können die Beiträge auch für das gesamte Kalenderjahr im Voraus gezahlt werden.

Grundbetrag

für den Abschluss einer Versicherung ab dem 01.01.2026 bei einem Abschlussalter von

Abschlussalter

Quartalsbeitrag

18 - 20

2,00 €

21 - 25

2,25 €

26 - 30

2,60 €

31 - 35

3,00 €

36 - 40

3,50 €

41 - 45

4,15 €

46 - 50

5,00 €

51 - 55

6,15 €

56 - 60

7,75 €

61 - 65

10,00 €

Abschlussalter = Abschlussjahr minus Geburtsjahr

Zusatzversicherung

in der Unfallzusatzversicherung beträgt der Quartalsbeitrag (bis 75 Jahre)

Basissterbegeld

Quartalsbeitrag

für Versicherungen mit einem ursprünglichen Sterbegeld von 415,00 €

0,11 €

für Versicherungen mit einem ursprünglichen Sterbegeld von 455,00 €

0,12 €

für Versicherungen mit einem ursprünglichen Sterbegeld von 485,00 €

0,13 €

für Versicherungen mit einem ursprünglichen Sterbegeld von 500,00 €

0,14 €

Leistungen

Das Sterbegeld beträgt:

für Kinder *

bis zum vollendeten 3. Lebensjahr

35,00 €

vom 4. bis zum vollendeten 10. Lebensjahr

80,00 €

vom 11. bis zum vollendeten 17. Lebensjahr

130,00 €

für Versicherungen, die ab dem 01.01.2026 abgeschlossen werden:

500,00 €

* soweit gemeldet beitragsfrei mitversichert

Unsere Sterbegeld-versicherung

Alle weiteren Details zu Beiträgen, Tarifgruppen, Sonderregelungen und historischen Bestandsverträgen sind im vollständigen Dokument zu finden. Dort sind alle Regelungen im Detail aufgeführt und können bei Bedarf eingesehen werden.

Mehr erfahren